RPZ Spezial-Software GmbH Rente und Vorsorge planen und prüfen leicht gemacht, mit RV-Win!
Allgemeine Gesch?ftsbedinungen Drucken E-Mail

der Firma RPZ Spezial-Software GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Rainer Peter Zehe, Ernst-Dänzer-Straße 8, 56112 Lahnstein, nachstehend als die Firma RPZ Spezial-Software bezeichnet.
Homepage: www.rv-win.com

§ 1 Allgemeines

1.    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen  der Firma RPZ Spezial-Software und dem Kunden hinsichtlich des Vertriebs von Standardsoftware. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2.    Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

    Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3.     Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

1.     Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Lieferung von Standardsoftware, der Anwendungsdokumentation (Benutzerhandbuch) sowie des sonstigen zugehörigen schriftlichen Materials, nachfolgend zusammenfassend als Software bezeichnet, und die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.     Einzelheiten hinsichtlich der Funktionen der angebotenen Software sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

 

3. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferung und Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der Firma RPZ-Spezialsoftware, sonst das Angebot der Firma RPZ Spezial-Software. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies ausdrücklich vereinbaren.  

 

§ 3 Vertragsschluss

1.     Die Bestellung durch den Kunden kann schriftlich, per Fax, per Email oder über das Online-Formular auf der Webseite erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Software dar. Durch Anklicken des Buttons „BESTELLUNG BESTÄTIGEN“ im Rahmen des Bestellvorgangs auf der Webseite www.rv-win.com gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Software ab.

Die Firma RPZ Spezial-Software wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per Fax oder Email bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Kaufvertrag kommt nicht schon mit der Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit dem Versenden einer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Software.
   
Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt, soweit nichts anderes vereinbart ist, keine verbindliche Annahme durch die Firma RPZ Spezial-Software dar.


2. Die Firma RPZ Spezial-Software ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Software ist die Firma RPZ Spezial-Software berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei ihr anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn die Firma RPZ Spezial-Software innerhalb dieser Frist die bestellte Software liefert.

3.    Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten.

    Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Firma RPZ Spezial-Software zu vertreten ist und die Firma RPZ Spezial-Software mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat.

Die Firma RPZ Spezial-Software wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Software zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Software wird der Kunde unverzüglich informiert.

4.    Minderjährige sind zur Bestellung von Software nicht berechtigt.

5.     Sofern der Kunde die Software auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der Firma RPZ Spezial-Software gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sowohl die Email-Adresse als auch die Versandadresse aktuell sind. Sollten aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden dadurch Kosten entstehen, dass die Software fehlerhaft versandt wird, so werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 4 Widerrufsrecht

1. Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben das Recht, ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache gegenüber der Firma RPZ Spezial-Software zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendungen des Widerrufs oder der Ware. Die Frist beginnt frühestens einen Tag nach Erhalt der Ware und dieser Belehrung über das Widerrufsrecht.

Der Widerruf ist zu richten an:

RPZ Spezial-Software GmbH
Geschäftsführer Rainer Peter Zehe
Ernst-Dänzer-Straße 8
56112 Lahnstein
Telefax: +49 2621 960949
E-Mail: \n Diese Emailadresse ist gegen Spambots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei.

Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die in § 312 d Abs. 4 BGB genannt werden. Hierzu zählen unter anderem:
 - Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde.
- Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Ende der Widerrufsbelehrung


§ 5 Nutzungsrechte

1.     Alle gewerblichen Schutzrechte sowie die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software der Firma RPZ Spezial-Software stehen dieser zu.

2.     Die Firma RPZ Spezial-Software räumt dem Kunden  an der angebotenen Software ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht gemäß den Bestimmungen der nachstehenden Absätze 3 bis 5 ein. Das Nutzungsrecht an der Software ist dabei stets auf die Objektcode-Fassung beschränkt, es sei denn, es wurde eine abweichende Regelung vereinbart.

3.     Die RPZ Spezial-Software räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, die Software insoweit zu vervielfältigen, als dies für ein Laden, Anzeigenlassen, Ablaufenlassen, Übertragen oder Speichern der Software zeitgleich durch die im jeweiligen Einzelvertrag festgelegte Anzahl von Personen (im folgenden „User“) auf jeweils einem Rechner für Zwecke des Kunden erforderlich ist (im folgenden „bestimmungsgemäße Benutzung“).

4.     Beabsichtigt der Kunde, die Software von mehreren Usern benutzen zu lassen als im Einzelnen Lizenzen erworben wurden, so muss er entsprechend weitere Lizenzen erwerben. Benutzen mehr User die Software zeitgleich, als hierfür Lizenzen seitens der Firma RPZ Spezial-Software erteilt wurden, so stellt dies eine Urheberrechts- und Vertragsverletzung dar.

5.     Die in druckschriftlicher Form überlassene Dokumentation darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma RPZ Spezial-Software vervielfältigt werden. Zusätzliche Exemplare der druckschriftlichen Dokumentation können seitens der Firma RPZ Spezial-Software vergütungspflichtig bezogen werden.

6.     Dem Kunden ist es untersagt, Urheberrechts- oder sonstige Schutzrechtshinweise und Marken oder sonstige Kennzeichen zu entfernen bzw. zu verändern. Der Kunde verpflichtet sich, diese in alle von ihm hergestellten vollständigen oder teilweisen Kopien von maschinenlesbarer Software in unveränderter Form zu übernehmen. Eine Veränderung der zur Nutzung überlassenen Software nebst zugehöriger Dokumentation ist nur nach vorheriger Zustimmung seitens der Firma RPZ Spezial-Software zulässig.

7. Der Kunde ist unter keinen Umständen berechtigt, die Software auf Dauer oder vorübergehend an Dritte ohne schriftliche Zustimmung durch die Firma RPZ Spezial-Software zu vermieten, zu verleasen oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Keine Dritte im Sinne dieses Vertrages sind die in den Betriebsräumen des Kunden tätigen Arbeitnehmer des Kunden, die zur Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten Zugang zur Software benötigen, soweit der Kunde Unternehmer ist.

8.     Die Nutzung der Software im Rahmen von ASP (Application Service Providing), Outsourcing, Outtasking (Outsourcing einzelner Geschäftsbereiche) oder im Rahmen der Erbringung von Leistungen des Kunden gegenüber Dritten (service bureau purposes), insbesondere die Erstellung oder Verarbeitung von Daten, die an Dritte geliefert werden sollen, oder die Auftragsdatenverarbeitung für Dritte, ist unzulässig.

9.     Die Firma RPZ Spezial Software ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Der Kunde hat ohne entsprechenden Update-Vertrag keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung von Updates.


§ 6 Vervielfältigungs- und Urheberrechte

1.    Es ist dem Kunden gestattet, die vertragsgegenständliche Software zu vervielfältigen, soweit dies für die Benutzung der Software notwendig ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern wie etwa Disketten, CD-ROM, DVD, Festplatte.

2.     Weitergehende Vervielfältigung, zu denen auch der Ausdruck des Programmcodes zählt, darf der Kunde nicht anfertigen. Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung des Programmcodes unter den Voraussetzungen des § 69e Abs. 1 UrhG bleibt unberührt.


§ 7 Umarbeitung der Software

1.     Der Kunde darf die vertragsgegenständliche Software nicht verändern. Dies gilt jedoch nicht für Änderungen, die für die Beseitigung von Fehlern notwendig sind, wenn sich die Firma RPZ Spezial-Software mit der Beseitigung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder – insbesondere wegen Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – zur Fehlerbeseitigung nicht im Stande ist.

2.     Eine Dekompilierung der überlassenen Software ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen ist die Vervielfältigung des Codes oder Übersetzung der Codeform, die unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der überlassenen Software oder mit anderen Computerprogrammen zu erhalten, wenn die in § 69 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UrhG angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 8 Eigentums- und Rechtevorbehalt

1.    Bei Verbrauchern behält sich die Firma RPZ Spezial-Software das Eigentum an dem körperlichen Datenträger der Software bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Unternehmern behält sich die Firma RPZ Spezial Software das Eigentum an dem körperlichen Datenträger der Software bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2.     Im Hinblick auf die Software an sich oder sonstiger schutzrechtsfähiger Leistungen erwirbt der Kunde erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte nach Maßgabe der vorstehenden §§ 5 bis 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht im jeweiligen Einzelvertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

3.     Vor der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde insofern lediglich ein aufschiebend bedingtes vorläufiges Nutzungsrecht, das bei andauerndem Zahlungsverzug erlischt.

4.     Ist der Kunde Unternehmer, weist die Firma RPZ Spezial-Software im Rahmen der letzten außergerichtlichen Mahnung ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Nichtleistung der vereinbarten (Teil-) Vergütung das Nutzungsrecht mit einer Frist von 7 Tagen ab Zugang dieser Mahnung erlischt. In diesem Fall ist die Firma RPZ Spezial-Software berechtigt die Herausgabe der Software nach ergebnislosem Fristablauf zu verlangen.

5.     Dies gilt dann nicht, wenn die Nichtleistung des Kunden aufgrund berechtigter Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen mangelhafter Leistungserbringung durch die Firma RPZ Spezial-Software zurückzuführen ist und die geltend gemachten Zurückbehaltungsrechte im Vergleich zur Intensität des Mangels angemessen sind.

§ 9 Vergütung

Die Höhe der Vergütung ergibt sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, aus der jeweils geltenden Preis- und Konditionsliste, die hier [LINK!] einsehbar ist.

    Der angebotene Preis ist bindend. Es gilt der jeweilige Tagespreis. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet.

    Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

2.     Es fallen zusätzliche Versandkosten gem. § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

3.    Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die Firma RPZ Spezial-Software anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 10  Zahlungsmöglichkeiten und Versandkosten

1.    Kunden können den Preis auf Rechnung, per Vorkasse/Überweisung, PayPal sowie per Nachnahme leisten. Die Firma RPZ Spezial-Software behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

Eine Bezahlung per Nachnahme akzeptiert die Firma RPZ Spezial-Software nur bei Bestellungen der Software, die innerhalb Bundesrepublik Deutschland versendet werden.

Eine Bezahlung auf Rechnung akzeptiert die Firma RPZ Spezial Software nur bei der Bestellung durch Unternehmen.

2.    a.    Bei Bezahlung per Vorkasse/Überweisung erfolgt der Versand erst, wenn der Endbetrag der Bestellung auf dem Konto der Firma RPZ Spezial-Software gutgeschrieben ist.

b. Für die Zahlung mittels PayPal muss der Kunde sich unter paypal.de  anmelden. Es gelten die Nutzungsbedingungen von paypal.de [http://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=p/gen/ua/ua-outside].

Der Versand erfolgt erst, wenn der Rechnungsbetrag vollständig auf dem PayPal-Konto der Firma RPZ Spezial-Software gutgeschrieben ist.
   
    c. Bei der Versandart Nachnahme zahlt der Kunde direkt beim Versandunternehmen.

3.    a.    Bei Versand fallen Versandkosten in Höhe von € 5,00 an.

    b. Bei Bezahlung per Nachnahme fallen zusätzlich zu den Versandkosten Nachnahmegebühren in Höhe von € 2,00 an.


§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

1.     Der mit Firma RPZ Spezial-Software geschlossene Vertrag über die Nutzung der jeweiligen Software läuft grundsätzlich bis zum Ende des Kalenderjahres, in welchem der Vertrag abgeschlossen wurde, gleichgültig in welchem Quartal eines Jahres der Vertragsschluss erfolgt.

2.    Wird der Vertrag nicht bis zum 15. November des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt, so verlängert er sich automatisch um das darauffolgende Kalenderjahr, soweit der Kunde Unternehmer ist. Eine Kündigung muss schriftlich per Email, Fax oder per Post an die Firma RPZ Spezial-Software erfolgen.

    Soweit der Kunde Verbraucher ist findet keine automatische Vertragsverlängerung statt.

3.     Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

4.     Wird der Nutzungsvertrag vor Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Die Software kann bis zum Ende der Vertragslaufzeit genutzt werden.

§ 12 Lieferung

1.    Die Firma RPZ Spezial-Software liefert ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Versand ins Ausland nur auf Anfrage der Versandkosten vor Bestellung.

2.    Software, die auf Lager ist, kommt innerhalb von 3-5 Werktagen zum Versand.

3.    Ist die Software bei Bestellung nicht vorrätig, wird die Firma RPZ Spezial-Software diese unverzüglich bestellen, den Kunden unverzüglich darüber informieren und diesem den voraussichtlichen Liefertermin mitteilen. Solche Software ist auf der Webseite entsprechend gekennzeichnet.

Hinsichtlich des Vorbehalts ordnungsgemäßer Selbstbelieferung verweist die Firma RPZ Spezial-Software auf § 3 Ziffer 3 dieser Bestimmungen.

4.    Die Firma RPZ Spezial-Software ist zur Teillieferung berechtigt, soweit eine Teillieferung unter Berücksichtigung ihrer Interessen dem Kunden zuzumuten ist.

§ 13 Gefahrübergang

    Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Software auch beim Versendungskauf mit der Übergabe dieser Ware auf den Verbraucher über.

Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Software mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung dieser Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

§ 14 Gewährleistung

1.     Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma RPZ Spezial-Software ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Bei Unternehmern leistet die Firma RPZ Spezial-Software für Mängel der Software zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2.     Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 15 Ziffer 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.     Unternehmer müssen offensichtliche Mängel der gelieferten Software innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Software der Firma RPZ Spezial-Software anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

    Verbraucher haben offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Mitteilung bzw. Absendung.

4.     Die vereinbarte Beschaffenheit der Software ergibt sich ausschließlich aus den Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages sowie aus der Beschreibung im gegebenenfalls mit der Software ausgelieferten Begleitmaterial. Öffentliche Äußerungen der Firma RPZ Spezial Software, insbesondere aber auch öffentliche Äußerungen Dritter in der Werbung zu Eigenschaften der Software sind für die vereinbarte Beschaffenheit ohne Relevanz.

5. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

 Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

 Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn der Firma RPZ Spezial-Software Arglist, Vorsatz oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle der Firma RPZ Spezial-Software zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung der Firma RPZ Spezial-Software nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Die Gewährleistungsfristen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung.

§ 15 Garantien

1.     Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

2.     Aussagen der Firma RPZ Spezial-Software zum Leistungsgegenstand sind nur dann Garantien, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Rechtssinne, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als “Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie“ gekennzeichnet sind.

§ 16 Haftungsbeschränkungen

1.     Soweit der Firma RPZ Spezial-Software leicht fahrlässige Pflichtverletzungen zur Last gelegt werden, ist deren Haftung auf den nach Art der Ware durchschnittlichen, vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Firma RPZ Spezial-Software. Soweit unwesentliche Vertragspflichten verletzt werden, haftet die Firma RPZ Spezial-Software nicht. Sie haftet allerdings für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die die Firma RPZ Spezial-Software dem Kunde nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Die Firma RPZ Spezial-Software haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf.

2.     Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien   und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei der Firma RPZ Spezial-Software zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Die Firma RPZ Spezial-Software haftet nur für eigene Inhalte auf der Website ihres Online-Shops. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist die Firma RPZ Spezial-Software für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die Firma  RPZ Spezial-Software macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern die Firma RPZ Spezial-Software Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird diese den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

§ 17 Datenschutz

1.    Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von der Firma RPZ Spezial-Software gespeichert und verarbeitet. Persönliche Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung erfragt, es sei denn, der Kunde wünscht zusätzliche Service-Dienstleistungen.

2. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes der Firma RPZ Spezial-Software erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

3.    Die Firma RPZ Spezial-Software gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Vertragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

4.     Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Kunde kann jederzeit eine Löschung seiner Daten erwirken. Er hat ferner das Recht jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen unter der E-Mail: \n Diese Emailadresse ist gegen Spambots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können . Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt. § 248 Abs. 7 BDSG bleibt hiervon unberührt.

5.    Die persönlichen Daten des Kunden werden selbstverständlich vertraulich behandelt, insbesondere nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzinformation [Link auf Datenschutz einfügen].

§ 18 Änderung der allgemeinen Geschäftsbestimmungen

1.    Die Firma RPZ Spezial-Software behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website www.rv-win.com.

2.    Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.


§ 19 Schlussbestimmungen

1.     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2.     Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz der Firma RPZ Spezial-Software zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
 
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