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der Firma RPZ Spezial-Software GmbH, vertreten durch deren
Geschäftsführer Rainer Peter Zehe, Ernst-Dänzer-Straße 8, 56112
Lahnstein, nachstehend als die Firma RPZ Spezial-Software bezeichnet.
Homepage: www.rv-win.com
§ 1 Allgemeines
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Geschäftsbeziehungen der Firma RPZ Spezial-Software und dem Kunden
hinsichtlich des Vertriebs von Standardsoftware. Maßgeblich ist jeweils
die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass
diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit
denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer
gewerblichen oder oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Lieferung von
Standardsoftware, der Anwendungsdokumentation (Benutzerhandbuch) sowie
des sonstigen zugehörigen schriftlichen Materials, nachfolgend
zusammenfassend als Software bezeichnet, und die Einräumung der
Nutzungsrechte nach § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Einzelheiten hinsichtlich der Funktionen der angebotenen Software sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
3. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferung und Leistung
ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung
der Firma RPZ-Spezialsoftware, sonst das Angebot der Firma RPZ
Spezial-Software. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies ausdrücklich
vereinbaren.
§ 3 Vertragsschluss
1. Die Bestellung durch den Kunden kann schriftlich, per Fax,
per Email oder über das Online-Formular auf der Webseite erfolgen. Die
Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss
eines Kaufvertrages über die bestellte Software dar. Durch Anklicken
des Buttons „BESTELLUNG BESTÄTIGEN“ im Rahmen des Bestellvorgangs auf
der Webseite www.rv-win.com gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung
der im Warenkorb enthaltenen Software ab.
Die Firma RPZ Spezial-Software wird den Zugang der Bestellung des
Kunden unverzüglich per Fax oder Email bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung dar. Der Kaufvertrag kommt nicht schon mit der
Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit dem Versenden einer
Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Software.
Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt, soweit nichts
anderes vereinbart ist, keine verbindliche Annahme durch die Firma RPZ
Spezial-Software dar.
2. Die Firma RPZ Spezial-Software ist berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen
anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Software ist die
Firma RPZ Spezial-Software berechtigt, die Bestellung innerhalb von
drei Werktagen nach Eingang bei ihr anzunehmen. Einer Annahme kommt es
gleich, wenn die Firma RPZ Spezial-Software innerhalb dieser Frist die
bestellte Software liefert.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht
richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur
teilweise zu leisten.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der
Firma RPZ Spezial-Software zu vertreten ist und die Firma RPZ
Spezial-Software mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes
Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat.
Die Firma RPZ Spezial-Software wird alle zumutbaren Anstrengungen
unternehmen, um die Software zu beschaffen. Andernfalls wird die
Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der
Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Software
wird der Kunde unverzüglich informiert.
4. Minderjährige sind zur Bestellung von Software nicht berechtigt.
5. Sofern der Kunde die Software auf elektronischem Wege bestellt,
wird der Vertragstext von der Firma RPZ Spezial-Software gespeichert
und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.
6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der
Bestellung sowohl die Email-Adresse als auch die Versandadresse aktuell
sind. Sollten aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden dadurch Kosten
entstehen, dass die Software fehlerhaft versandt wird, so werden diese
Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 4 Widerrufsrecht
1. Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das Recht, ihre auf den Abschluss des Vertrages
gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B.
Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache gegenüber der
Firma RPZ Spezial-Software zu erklären; zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendungen des Widerrufs oder der Ware. Die Frist beginnt
frühestens einen Tag nach Erhalt der Ware und dieser Belehrung über das
Widerrufsrecht.
Der Widerruf ist zu richten an:
RPZ Spezial-Software GmbH
Geschäftsführer Rainer Peter Zehe
Ernst-Dänzer-Straße 8
56112 Lahnstein
Telefax: +49 2621 960949
E-Mail:
\n
Diese Emailadresse ist gegen Spambots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen
herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die
Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum
in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertragliche Teilzahlung erbracht haben.
Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die in § 312 d Abs. 4 BGB genannt werden. Hierzu zählen unter anderem:
- Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden
zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren
Verfalldatum überschritten wurde.
- Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 5 Nutzungsrechte
1. Alle gewerblichen Schutzrechte sowie die urheberrechtlichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software der Firma RPZ
Spezial-Software stehen dieser zu.
2. Die Firma RPZ Spezial-Software räumt dem Kunden an der
angebotenen Software ein einfaches, nicht ausschließliches
Nutzungsrecht gemäß den Bestimmungen der nachstehenden Absätze 3 bis 5
ein. Das Nutzungsrecht an der Software ist dabei stets auf die
Objektcode-Fassung beschränkt, es sei denn, es wurde eine abweichende
Regelung vereinbart.
3. Die RPZ Spezial-Software räumt dem Kunden ein einfaches, nicht
ausschließliches Recht ein, die Software insoweit zu vervielfältigen,
als dies für ein Laden, Anzeigenlassen, Ablaufenlassen, Übertragen oder
Speichern der Software zeitgleich durch die im jeweiligen Einzelvertrag
festgelegte Anzahl von Personen (im folgenden „User“) auf jeweils einem
Rechner für Zwecke des Kunden erforderlich ist (im folgenden
„bestimmungsgemäße Benutzung“).
4. Beabsichtigt der Kunde, die Software von mehreren Usern benutzen
zu lassen als im Einzelnen Lizenzen erworben wurden, so muss er
entsprechend weitere Lizenzen erwerben. Benutzen mehr User die Software
zeitgleich, als hierfür Lizenzen seitens der Firma RPZ Spezial-Software
erteilt wurden, so stellt dies eine Urheberrechts- und
Vertragsverletzung dar.
5. Die in druckschriftlicher Form überlassene Dokumentation darf
nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma RPZ Spezial-Software
vervielfältigt werden. Zusätzliche Exemplare der druckschriftlichen
Dokumentation können seitens der Firma RPZ Spezial-Software
vergütungspflichtig bezogen werden.
6. Dem Kunden ist es untersagt, Urheberrechts- oder sonstige
Schutzrechtshinweise und Marken oder sonstige Kennzeichen zu entfernen
bzw. zu verändern. Der Kunde verpflichtet sich, diese in alle von ihm
hergestellten vollständigen oder teilweisen Kopien von
maschinenlesbarer Software in unveränderter Form zu übernehmen. Eine
Veränderung der zur Nutzung überlassenen Software nebst zugehöriger
Dokumentation ist nur nach vorheriger Zustimmung seitens der Firma RPZ
Spezial-Software zulässig.
7. Der Kunde ist unter keinen Umständen berechtigt, die Software auf
Dauer oder vorübergehend an Dritte ohne schriftliche Zustimmung durch
die Firma RPZ Spezial-Software zu vermieten, zu verleasen oder auf
sonstige Weise zugänglich zu machen. Keine Dritte im Sinne dieses
Vertrages sind die in den Betriebsräumen des Kunden tätigen
Arbeitnehmer des Kunden, die zur Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen
Pflichten Zugang zur Software benötigen, soweit der Kunde Unternehmer
ist.
8. Die Nutzung der Software im Rahmen von ASP (Application Service
Providing), Outsourcing, Outtasking (Outsourcing einzelner
Geschäftsbereiche) oder im Rahmen der Erbringung von Leistungen des
Kunden gegenüber Dritten (service bureau purposes), insbesondere die
Erstellung oder Verarbeitung von Daten, die an Dritte geliefert werden
sollen, oder die Auftragsdatenverarbeitung für Dritte, ist unzulässig.
9. Die Firma RPZ Spezial Software ist berechtigt, Aktualisierungen
der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Der Kunde hat ohne
entsprechenden Update-Vertrag keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung
von Updates.
§ 6 Vervielfältigungs- und Urheberrechte
1. Es ist dem Kunden gestattet, die vertragsgegenständliche
Software zu vervielfältigen, soweit dies für die Benutzung der Software
notwendig ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der
Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur
vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf
Datenträgern wie etwa Disketten, CD-ROM, DVD, Festplatte.
2. Weitergehende Vervielfältigung, zu denen auch der Ausdruck des
Programmcodes zählt, darf der Kunde nicht anfertigen. Die Befugnis des
Kunden zur Vervielfältigung des Programmcodes unter den Voraussetzungen
des § 69e Abs. 1 UrhG bleibt unberührt.
§ 7 Umarbeitung der Software
1. Der Kunde darf die vertragsgegenständliche Software nicht
verändern. Dies gilt jedoch nicht für Änderungen, die für die
Beseitigung von Fehlern notwendig sind, wenn sich die Firma RPZ
Spezial-Software mit der Beseitigung des Fehlers in Verzug befindet,
die Fehlerbeseitigung ablehnt oder – insbesondere wegen Beantragung
oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – zur Fehlerbeseitigung nicht
im Stande ist.
2. Eine Dekompilierung der überlassenen Software ist nicht
zulässig. Hiervon ausgenommen ist die Vervielfältigung des Codes oder
Übersetzung der Codeform, die unerlässlich sind, um die erforderlichen
Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig
geschaffenen Computerprogramms mit der überlassenen Software oder mit
anderen Computerprogrammen zu erhalten, wenn die in § 69 e Abs. 1 Nr. 1
bis 3 UrhG angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 8 Eigentums- und Rechtevorbehalt
1. Bei Verbrauchern behält sich die Firma RPZ Spezial-Software das
Eigentum an dem körperlichen Datenträger der Software bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Unternehmern behält sich die Firma RPZ Spezial Software das
Eigentum an dem körperlichen Datenträger der Software bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
2. Im Hinblick auf die Software an sich oder sonstiger
schutzrechtsfähiger Leistungen erwirbt der Kunde erst mit der
vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte
nach Maßgabe der vorstehenden §§ 5 bis 7 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, sofern nicht im jeweiligen Einzelvertrag eine
abweichende Vereinbarung getroffen wird.
3. Vor der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde insofern
lediglich ein aufschiebend bedingtes vorläufiges Nutzungsrecht, das bei
andauerndem Zahlungsverzug erlischt.
4. Ist der Kunde Unternehmer, weist die Firma RPZ Spezial-Software
im Rahmen der letzten außergerichtlichen Mahnung ausdrücklich darauf
hin, dass im Falle der Nichtleistung der vereinbarten (Teil-) Vergütung
das Nutzungsrecht mit einer Frist von 7 Tagen ab Zugang dieser Mahnung
erlischt. In diesem Fall ist die Firma RPZ Spezial-Software berechtigt
die Herausgabe der Software nach ergebnislosem Fristablauf zu verlangen.
5. Dies gilt dann nicht, wenn die Nichtleistung des Kunden aufgrund
berechtigter Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen mangelhafter
Leistungserbringung durch die Firma RPZ Spezial-Software zurückzuführen
ist und die geltend gemachten Zurückbehaltungsrechte im Vergleich zur
Intensität des Mangels angemessen sind.
§ 9 Vergütung
Die Höhe der Vergütung ergibt sich, soweit nichts anderes ausdrücklich
vereinbart wurde, aus der jeweils geltenden Preis- und Konditionsliste,
die hier [LINK!] einsehbar ist.
Der angebotene Preis ist bindend. Es gilt der jeweilige Tagespreis.
Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die
Sonderaktion befristet.
Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
2. Es fallen zusätzliche Versandkosten gem. § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die Firma
RPZ Spezial-Software anerkannt wurden. Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Zahlungsmöglichkeiten und Versandkosten
1. Kunden können den Preis auf Rechnung, per Vorkasse/Überweisung,
PayPal sowie per Nachnahme leisten. Die Firma RPZ Spezial-Software
behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
Eine Bezahlung per Nachnahme akzeptiert die Firma RPZ Spezial-Software
nur bei Bestellungen der Software, die innerhalb Bundesrepublik
Deutschland versendet werden.
Eine Bezahlung auf Rechnung akzeptiert die Firma RPZ Spezial Software nur bei der Bestellung durch Unternehmen.
2. a. Bei Bezahlung per Vorkasse/Überweisung erfolgt der Versand
erst, wenn der Endbetrag der Bestellung auf dem Konto der Firma RPZ
Spezial-Software gutgeschrieben ist.
b. Für die Zahlung mittels PayPal muss der Kunde sich unter paypal.de
anmelden. Es gelten die Nutzungsbedingungen von paypal.de
[http://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=p/gen/ua/ua-outside].
Der Versand erfolgt erst, wenn der Rechnungsbetrag vollständig auf dem
PayPal-Konto der Firma RPZ Spezial-Software gutgeschrieben ist.
c. Bei der Versandart Nachnahme zahlt der Kunde direkt beim Versandunternehmen.
3. a. Bei Versand fallen Versandkosten in Höhe von € 5,00 an.
b. Bei Bezahlung per Nachnahme fallen zusätzlich zu den Versandkosten Nachnahmegebühren in Höhe von € 2,00 an.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Der mit Firma RPZ Spezial-Software geschlossene Vertrag über die
Nutzung der jeweiligen Software läuft grundsätzlich bis zum Ende des
Kalenderjahres, in welchem der Vertrag abgeschlossen wurde,
gleichgültig in welchem Quartal eines Jahres der Vertragsschluss
erfolgt.
2. Wird der Vertrag nicht bis zum 15. November des jeweiligen
Kalenderjahres gekündigt, so verlängert er sich automatisch um das
darauffolgende Kalenderjahr, soweit der Kunde Unternehmer ist. Eine
Kündigung muss schriftlich per Email, Fax oder per Post an die Firma
RPZ Spezial-Software erfolgen.
Soweit der Kunde Verbraucher ist findet keine automatische Vertragsverlängerung statt.
3. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund (§
314 BGB) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
4. Wird der Nutzungsvertrag vor Ablauf der eigentlichen
Vertragslaufzeit gekündigt, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
der bereits geleisteten Zahlungen. Die Software kann bis zum Ende der
Vertragslaufzeit genutzt werden.
§ 12 Lieferung
1. Die Firma RPZ Spezial-Software liefert ausschließlich innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland. Versand ins Ausland nur auf Anfrage der
Versandkosten vor Bestellung.
2. Software, die auf Lager ist, kommt innerhalb von 3-5 Werktagen zum Versand.
3. Ist die Software bei Bestellung nicht vorrätig, wird die Firma
RPZ Spezial-Software diese unverzüglich bestellen, den Kunden
unverzüglich darüber informieren und diesem den voraussichtlichen
Liefertermin mitteilen. Solche Software ist auf der Webseite
entsprechend gekennzeichnet.
Hinsichtlich des Vorbehalts ordnungsgemäßer Selbstbelieferung verweist
die Firma RPZ Spezial-Software auf § 3 Ziffer 3 dieser Bestimmungen.
4. Die Firma RPZ Spezial-Software ist zur Teillieferung berechtigt,
soweit eine Teillieferung unter Berücksichtigung ihrer Interessen dem
Kunden zuzumuten ist.
§ 13 Gefahrübergang
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Software auch beim Versendungskauf mit
der Übergabe dieser Ware auf den Verbraucher über.
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Software mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung dieser Ware an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
§ 14 Gewährleistung
1. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma RPZ
Spezial-Software ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Verbraucher bleibt.
Bei Unternehmern leistet die Firma RPZ Spezial-Software für Mängel der
Software zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz
verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten
die Haftungsbeschränkungen gemäß § 15 Ziffer 1 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
3. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel der gelieferten
Software innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Software
der Firma RPZ Spezial-Software anzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.
Verbraucher haben offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen
nach Lieferung anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Mitteilung bzw. Absendung.
4. Die vereinbarte Beschaffenheit der Software ergibt sich
ausschließlich aus den Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages
sowie aus der Beschreibung im gegebenenfalls mit der Software
ausgelieferten Begleitmaterial. Öffentliche Äußerungen der Firma RPZ
Spezial Software, insbesondere aber auch öffentliche Äußerungen Dritter
in der Werbung zu Eigenschaften der Software sind für die vereinbarte
Beschaffenheit ohne Relevanz.
5. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn der Firma RPZ
Spezial-Software Arglist, Vorsatz oder grobes Verschulden vorwerfbar
ist, sowie im Falle der Firma RPZ Spezial-Software zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden.
Die Haftung der Firma RPZ Spezial-Software nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Die
Gewährleistungsfristen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Garantien und/oder Produkthaftung.
§ 15 Garantien
1. Die technischen Daten, Spezifikationen und
Leistungsbeschreibungen in der Dokumentation verstehen sich
ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als
Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
2. Aussagen der Firma RPZ Spezial-Software zum Leistungsgegenstand
sind nur dann Garantien, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im
Rechtssinne, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich und
wörtlich als “Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie“
gekennzeichnet sind.
§ 16 Haftungsbeschränkungen
1. Soweit der Firma RPZ Spezial-Software leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen zur Last gelegt werden, ist deren Haftung auf den
nach Art der Ware durchschnittlichen, vorhersehbaren, vertragstypischen
und unmittelbaren Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für leicht
fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen der Firma RPZ Spezial-Software. Soweit unwesentliche
Vertragspflichten verletzt werden, haftet die Firma RPZ
Spezial-Software nicht. Sie haftet allerdings für die Verletzung
vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche
Rechtspositionen sind solche, die die Firma RPZ Spezial-Software dem
Kunde nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Die Firma RPZ
Spezial-Software haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter
gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
sowie bei der Firma RPZ Spezial-Software zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Die Firma RPZ Spezial-Software haftet nur für eigene Inhalte auf der
Website ihres Online-Shops. Soweit mit Links der Zugang zu anderen
Websites ermöglicht wird, ist die Firma RPZ Spezial-Software für die
dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die Firma RPZ
Spezial-Software macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern
die Firma RPZ Spezial-Software Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf
externen Websites erhält, wird diese den Zugang zu diesen Seiten
unverzüglich sperren.
§ 17 Datenschutz
1. Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG)
von der Firma RPZ Spezial-Software gespeichert und verarbeitet.
Persönliche Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung
erfragt, es sei denn, der Kunde wünscht zusätzliche
Service-Dienstleistungen.
2. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur
Erfüllung des Geschäftszweckes der Firma RPZ Spezial-Software erhoben,
verarbeitet und genutzt werden.
3. Die Firma RPZ Spezial-Software gibt keine personenbezogenen
Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind
Dienstleistungspartner, die zur Vertragsabwicklung die Übermittlung von
Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der
übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
4. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf
Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der
Kunde kann jederzeit eine Löschung seiner Daten erwirken. Er hat ferner
das Recht jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten
zu verlangen unter der E-Mail:
\n
Diese Emailadresse ist gegen Spambots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
.
Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche
Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt. § 248
Abs. 7 BDSG bleibt hiervon unberührt.
5. Die persönlichen Daten des Kunden werden selbstverständlich
vertraulich behandelt, insbesondere nicht zum Zwecke der Werbung oder
Markt- und Meinungsforschung weitergegeben.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzinformation [Link auf Datenschutz einfügen].
§ 18 Änderung der allgemeinen Geschäftsbestimmungen
1. Die Firma RPZ Spezial-Software behält sich vor, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen
Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung
erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im
Internet auf der Website www.rv-win.com.
2. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als
angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die
Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.
§ 19 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei
Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen
Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der
gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in
dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz der
Firma RPZ Spezial-Software zuständige Gericht, sofern nicht ein
ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt sind.
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